Wir übernehmen die folgenden Dienstleistungen im Rahmen des Steuerberatungsgesetz (§ 6 Abs.4 StBerG).*
Für Firmenkunden:
Wir betreuen unsere Mandanten aus den Branchen Einzel – und Großhandel, Handwerk und Dienstleistung persönlich.
Finanzbuchhaltung:
Auf Wunsch arbeite ich gerne auch mit Ihrem Steuerberater zusammen. Dabei kann ich ihm direkt die passenden Unterlagen bereit stellen und durch weitere Tätigkeiten wie beispielsweise die Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung helfen.
Lohn – und Gehaltsbuchhaltung:
Kaufmännische Dienstleistungen:
Für Privatkunden:
* §6 Abs.4 StBerG
§6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer - Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach dem Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens hauptberuflich tätig gewesen sind.